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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13   

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https://dejure.org/2013,21103
OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13 (https://dejure.org/2013,21103)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2013 - 7 S 64.13 (https://dejure.org/2013,21103)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2013 - 7 S 64.13 (https://dejure.org/2013,21103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 3 AufenthG, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80
    Relevanz von Zeiten einer früheren Arbeitnehmertätigkeit des Stammberechtigten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 30 Abs 3 AufenthG, Art 7 S 1 ARB 1/80, § 146 Abs 4 S 4 VwGO
    Türkei; Familienangehöriger; selbständige Tätigkeit des Ehemannes bei Zuzug; frühere Arbeitnehmertätigkeit für Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 unerheblich; Lebensunterhaltssicherung; Prognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch dreijähriges Zusammenleben mit dem Familienangehörigen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7 S. 1
    Häusliche Gemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, eheliche Lebensgemeinschaft, Sicherung des Lebensunterhalts, Türkischer Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, Regelungszweck, frühere Arbeitnehmertätigkeit, Stammberechtigter, Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 6; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1
    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch dreijähriges Zusammenleben mit dem Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt für Zuzug eines Familienangehörigen meint keine selbständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt für Zuzug eines Familienangehörigen meint keine selbständige Tätigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
    Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-484/07

    Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
    Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11

    Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
    Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12).
  • VG Berlin, 20.11.2019 - 34 K 307.18
    Das schließt es aus, Zeiten einer früheren Arbeitnehmertätigkeit des Stammberechtigten im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu berücksichtigen, wenn es auf die Zeit und die Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer gerade "nach dem Zuzug" ankommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2013 - OVG 7 S 64.13 - juris Rn. 3).
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