Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 30 Abs 3 AufenthG, Art 7 S 1 EWGAssRBes 1/80
Relevanz von Zeiten einer früheren Arbeitnehmertätigkeit des Stammberechtigten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 30 Abs 3 AufenthG, Art 7 S 1 ARB 1/80, § 146 Abs 4 S 4 VwGO
Türkei; Familienangehöriger; selbständige Tätigkeit des Ehemannes bei Zuzug; frühere Arbeitnehmertätigkeit für Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 unerheblich; Lebensunterhaltssicherung; Prognose
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch dreijähriges Zusammenleben mit dem Familienangehörigen
- Informationsverbund Asyl und Migration
ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7 S. 1
Häusliche Gemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, eheliche Lebensgemeinschaft, Sicherung des Lebensunterhalts, Türkischer Arbeitnehmer, türkische Staatsangehörige, Regelungszweck, frühere Arbeitnehmertätigkeit, Stammberechtigter, Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 1/80 Art. 6; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis durch dreijähriges Zusammenleben mit dem Familienangehörigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt für Zuzug eines Familienangehörigen meint keine selbständige Tätigkeit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt für Zuzug eines Familienangehörigen meint keine selbständige Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.06.2013 - 16 L 49.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., …und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12). - EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH…, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
Dementsprechend verlangt die Rechtsprechung des EuGH nach "Geist und Regelungszweck" des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 grundsätzlich einen ununterbrochenen Wohnsitz bei - bzw. ein Zusammenleben mit - einem türkischen (Wander)Arbeitnehmer während der ersten drei Jahre nach dem Zuzug (EuGH…, Urteil vom 17. April 1997 - Rs. C-351/95 [Kadiman], juris Rz. 46 f., …und Urteil vom 16. Juni 2011 - Rs. C-484/07 [Pehlivan], juris Rz. 44 f.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 S 75.11 -, juris Rz. 12).
- VG Berlin, 20.11.2019 - 34 K 307.18 Das schließt es aus, Zeiten einer früheren Arbeitnehmertätigkeit des Stammberechtigten im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 zu berücksichtigen, wenn es auf die Zeit und die Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer gerade "nach dem Zuzug" ankommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2013 - OVG 7 S 64.13 - juris Rn. 3).